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Das Amtsgericht Bonn hat am 01. September 2011 die Insolvenzverfahren über die Vermögen u. a. der TelDaFax Holding AG, der TelDaFax ENERGY GmbH, der TelDaFax SERVICES GmbH und der TelDaFax Marketing GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr bestellt.
Wir geben Hinweise, wie sich Teldafax-Kunden im laufenden Insolvenzverfahren verhalten können, und beantworten liefern Antworten auf folgende, häufig gestellte Fragen.
Sie haben noch keine Post vom Insolvenzverwalter: Wie und wann können Sie Forderungen anmelden?
Wie läuft das weitere Insolvenzverfahren ab?
Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
Soll man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen?
Sie haben bereits Post vom Insolvenzverwalter: Wie sind die Schreiben zu bewerten?
Wie soll man auf Schreiben des Insolvenzverwalters reagieren?
Was ist jetzt noch zu tun?
Sie haben noch keine Post vom Insolvenzverwalter: Wie und wann können Sie Forderungen anmelden?
Der Insolvenzverwalter hatte angekündigt, zur Anmeldung der Forderungen allen bekannten Gläubigern ein personalisiertes Anmeldeformular zu senden. Aufgrund der großen Zahl von rund 700.000 Gläubigern könne dieser Vorgang einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Gläubiger sind gebeten, auf ihr Anmeldeformular zu warten und ihre Forderungen nicht auf anderem Wege anzumelden. Sollte ein Gläubiger jedoch bis zum 31.12.2011 vom Insolvenzverwalter nicht kontaktiert worden sein, sollte er seine Forderungsanmeldung selbstständig vornehmen.
Sie können also zunächst abwarten, bis Sie eine Nachricht vom Insolvenzverwalter erhalten. Das Amtsgericht Bonn bittet ausdrücklich darum, von Anfragen abzusehen. Nur wenn Sie bis zum 31.12.2011 keine Nachricht vom Insolvenzverwalter erhalten haben, sollten Sie Ihre Forderung anschließend selbständig anmelden. Falls Sie nicht wissen, wie hoch Ihr Anspruch gegen TelDaFax ist, fordern Sie den Insolvenzverwalter dann auf, zunächst eine Abrechnung zu erstellen.
Wie läuft das weitere Insolvenzverfahren ab?
Im November 2011 hat eine erste Gläubigerversammlungen stattgefunden, auf der der Insolvenzverwalter über den Stand des Verfahrens berichtet hat. Danach werden die Gläubiger vorerst kein Geld erhalten. Der Insolvenzverwalter will jedoch versuchen, etliche Millionen Euro von staatlichen Behörden bzw. von großen Teldafax-Vertragspartnern zurückzuholen, die schon vor Jahren Kenntnis von der maroden Finanzlage hatten und dennoch von Teldafax Geld erhielten. Auf diese Weise soll sich die Insolvenzmasse erhöhen.
Informationen zum weiteren Vorgehen, nachdem die Forderungen angemeldet sind, sowie zum Berichtstermin (Gläubigerversammlung) finden Sie im
auf den Internetseiten des Amtsgerichts Bonn. Danach werden die angemeldeten Forderungen erst ab Mitte 2012 geprüft. Jeder Gläubiger bekommt anschließend automatisch und ohne Nachfrage einen Auszug aus der Insolvenztabelle. Diesen müssen Sie gut aufbewahren. Ist der Tabellenauszug mit dem uneingeschränkten Vermerk "festgestellt" versehen, erhalten Sie evtl. irgendwann eine gewisse Quote (d.h. einen prozentualen Anteil) der festgestellten Forderung. Enthält der Tabellenauszug den Vermerk "bestritten", müssen Sie die weiteren Erläuterungen des Amtsgerichts beachten. Nach Schätzung des Insolvenzverwalters kann das Verfahren durchaus bis zu sechs Jahren dauern. Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
In erster Linie geht es um die Erstattung von Guthaben aus Rechnungen bzw. um die Erstattung geleisteter Vorauszahlungen.
Darüber hinaus könnten Sie theoretisch ab dem Zeitpunkt Schadensersatz (gemäß
§§ 280,
281 BGB) geltend machen, zu dem Teldafax die Strom- oder Gaslieferung eingestellt hat. Im Frühjahr 2011 konnte das Unternehmen in vielen Fällen die Netzentgelte an die Netzbetreiber nicht (rechtzeitig) bezahlen. Folge war, dass die Kunden vorübergehend in die gesetzliche Ersatzversorgung fielen und vom örtlichen Grundversorger zu höheren Preisen beliefert wurden. Der Schaden besteht in der Differenz zwischen dem dann an den Grundversorger zu zahlenden und dem vertraglich mit Teldafax vereinbarten Preis. Es fragt sich allerdings, ob sich eine aufwendige Berechnung lohnt, wenn Sie von diesem relativ geringfügigen Betrag allenfalls eine geringe Quote erhalten. Soll man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen?
Die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens mit dem Ziel, im Wege der Einzel-Zwangsvollstreckung noch Geld zu erhalten, ist nicht mehr möglich, denn im Rahmen eines Insolvenzverfahrens werden die Forderungen aller Gläubiger erfasst und etwa vorhandene Masse gleichmäßig an alle Gläubiger verteilt.
Sie haben bereits Post vom Insolvenzverwalter: Wie sind die Schreiben zu bewerten?
Viele Teldafax-Kunden erhalten vom Insolvenzverwalter einerseits eine "verbrauchsbezogene Schlussrechnung" für die Strom- bzw. Gaslieferung, die ein Guthaben für Teldafax aufweist. Diese Forderung macht der Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren für die TelDaFax Services GmbH geltend. In dem Schreiben werden die Kunden aufgefordert, den offenen Betrag binnen einer kurzen Frist zu zahlen. Andernfalls würden "… bei einem Zahlungsverzug weitere Kosten (z.B. Inkassokosten) entstehen."
Andererseits werden Kunden aufgefordert, ihre eigenen Forderungen (zum Beispiel aufgrund von Vorauszahlungen, Kaution oder Bonus) gegen Teldafax bis spätestens zum 31.01.2012 im Insolvenzverfahren TelDaFax Energy GmbH beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dazu sollen Sie das dem Schreiben beigefügte Formular benutzen. Der Insolvenzverwalter teilt bereits mit, dass die Insolvenzmasse wahrscheinlich nicht ausreichen werde, um die Verbindlichkeiten zu erfüllen. Es ist also fraglich, ob Sie überhaupt noch eine, und sei es nur geringe, Quote erhalten werden.
Vor diesem Hintergrund fragen sich viele Kunden, ob sie der Zahlungsaufforderung nachkommen müssen, würde dies doch bedeuten, dass sie ohne realistische Chance auf eine Gegenleistung weiteres Geld an Teldafax zahlen. Nach unserer Auffassung ist es rechtlich angreifbar, wenn der Insolvenzverwalter nun Verbraucher auffordert, noch ausstehende Zahlungen zugunsten der Teldafax-Services GmbH zu leisten, ihre eigenen Forderungen aber im Verfahren gegenüber der Teldafax-Energy GmbH anzumelden. Nach unserer Kenntnis wurden nämlich die Energielieferverträge mit Teldafax Energy GmbH bzw. mit Teldafax Marketing GmbH abgeschlossen.
Es ist fraglich, ob etwaige Forderungen dieser Unternehmen rechtswirksam an die Teldafax Services GmbH abgetreten wurden. Dies müsste in jedem Einzelfall genau geprüft werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es hier um komplizierte Rechtsfragen geht, die noch nicht gerichtlich geklärt sind. Im Fall einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung besteht also ein gewisses Prozessrisiko.
Wie soll man auf Schreiben des Insolvenzverwalters reagieren?
Verbraucher, die unter dem Strich noch Geld von Teldafax erhalten, sollten nicht ohne weiteres zahlen und sich auch durch die Drohung mit einem Inkassobüro nicht einschüchtern lassen.
Zunächst sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen sorgfältig durchsehen und prüfen, ob Sie den Strom- bzw. Gasliefervertrag mit der Teldafax-Services GmbH abgeschlossen haben. Entscheidend ist, was in Ihrem Vertrag steht. Dass Sie die Rechnungen evtl. von Teldafax Services erhalten haben, spielt für die Festlegung des Vertragspartners keine Rolle. Im Zweifel können Sie davon ausgehen, dass Sie mit Teldafax Services keinen Liefervertag abgeschlossen haben. Eine ursprüngliche eigene Forderung hätte Teldafax Services dann nicht.
Aus unserer Sicht kann auch bezweifelt werden, dass Ihr damaliger Vertragspartner, die Teldafax Energy GmbH oder die Teldafax Marketing GmbH, die Forderungen aus dem Vertrag wirksam an die Teldafax Services GmbH abgetreten hat. Ein Zahlungsanspruch der Teldafax Services GmbH besteht daher zurzeit nicht. Sollte der Insolvenzverwalter jedoch eine wirksame Abtretung nachweisen, kann es ein, dass Sie doch zahlen müssen. Erst einmal können Sie aber einwenden, dass mögliche Forderungen Ihres Vertragspartners nicht wirksam an die Teldafax Services GmbH abgetreten wurden. Über die weitere Entwicklung werden wir hier berichten.
Erhalten Sie eine Schlussrechnung, sollten Sie diese auf jeden Fall überprüfen, auch dann, wenn diese ein Guthaben für Sie aufweist. Es könnte ja sein, dass das Guthaben nach Ihrer Berechnung höher ausfallen müsste.
Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:
- Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
- Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
- Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
- Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
- Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet.
Ist die Strom- bzw. Gasrechnung in Ordnung und weist sie einen "Restbetrag" auf, den Sie zahlen sollen, und haben Sie Ihrerseits keine Ansprüche mehr gegen ein Unternehmen der Teldafax-Gruppe (d.h. insbesondere, es wurden alle Ihre Zahlungen berücksichtigt), müssen Sie der Zahlungsaufforderung nachkommen.
Ist die Strom- bzw. Gasrechnung in Ordnung und ergibt sich für Sie ein etwaiges Guthaben, so müsste dieses mit dem "Angemeldeten Forderungsbetrag" in dem vom Insolvenzverwalter beigefügten Formular übereinstimmen. Ist das nicht der Fall, sollten Sie das Formular korrigieren und Ihre Mehrforderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter begründen.
Beispiel: Sie erhalten eine Rechnung mit einem Guthaben von 25,-€ zu Ihren Gunsten. In der Rechnung wurde jedoch eine geleistete Vorauszahlung von 100,-€ nicht berücksichtigt. In dem beigefügten Formular werden nur die 25,-€ aufgeführt. Außerdem hat der Insolvenzverwalter wohl für jeden Kunden einen Pauschalbetrag von 10,-€ an Zinsen und Kosten berücksichtigt. Hier müssen Sie die 100,-€ noch zusätzlich anmelden.
Ist die Strom- bzw. Gasrechnung aus irgendeinem Grunde zu beanstanden (zum Beispiel weil Sie noch Geld von Teldafax erhalten), und weist sie einen "Restbetrag" auf, den Sie zahlen sollen, sollten Sie vorerst nicht zahlen. Vielmehr sollten Sie den Insolvenzverwalter auffordern, Ihnen die Forderung und eine etwaige Abtretung nachzuweisen. Dazu können Sie unseren Musterbrief verwenden.
Beispiel: Sie erhalten einerseits im Insolvenzverfahren Teldafax Services GmbH eine Rechnung mit einer Forderung von 35,- €, anderseits im Insolvenzverfahren Teldafax Energy GmbH eine Gutschrift über einen Einführungsbonus in Höhe von 50,-€. Unter dem Strich ergibt sich für Sie also ein Guthaben von 15,-€. In diesem Fall sollten Sie die Rechnung nicht bezahlen, sondern entsprechend der Aufforderung des Insolvenzverwalters die 50,-€ im Verfahren gegen Teldafax Energy GmbH anmelden. Zwar stehen Ihnen insgesamt nur noch 15,- € zu; sollte sich der Insolvenzverwalter aber mit seiner Ansicht durchsetzen, könnte sich später herausstellen, dass Sie zu wenig angemeldet haben. Eine Nachmeldung nach Ablauf der gesetzten Frist würde dann für Sie Kosten verursachen.
Sie müssen die Rechnung auch dann vorerst nicht bezahlen, wenn sich nach Abzug Ihrer Ansprüche noch ein Restguthaben für Teldafax ergeben sollte. Auch in diesem Fall sollten Sie die Rechnung beanstanden und abwarten, bis Ihnen der Insolvenzverwalter eine korrigierte Rechnung schickt. Allein durch die Rechnung geraten Sie jedenfalls nicht in Verzug, so dass auch keine Verzugskosten (z.B. zusätzliche Inkassokosten) geltend gemacht werden können.
Beispiel: Sie erhalten im Insolvenzverfahren Teldafax Services GmbH eine Rechnung über einen Restbetrag von 300,- €. Dabei wurde Ihre Vorauszahlung in Höhe von 200,-€ nicht berücksichtigt. Ansonsten haben Sie keine Einwände gegen die Rechnung. Insgesamt kann Teldafax von Ihnen also noch 100,-€ verlangen. Diese brauchen Sie erst nach einer Korrektur der Rechnung zu bezahlen.
Was ist jetzt noch zu tun?
Neuen Vertrag abschließen
Wenn Sie den damaligen Vertrag mit Teldafax nicht gekündigt haben, wurde das Lieferverhältnis dennoch spätestens am 17.06.2011 beendet. Sie sind dann automatisch in die gesetzliche Ersatzversorgung gefallen. Der Grundversorger muss Sie über den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung schriftlich oder per E-Mail informiert haben. Die Ersatzversorgung endete spätestens drei Monate nach Einstellung der Lieferung durch Teldafax, also am 17.09.2011. Danach sind Sie in die Grundversorgung gefallen, falls Sie keinen anderen Vertrag abgeschlossen haben.
In der Grund- und Ersatzversorgung zahlen Sie die relativ hohen allgemeinen Preise. Sofern nicht schon geschehen sollten Sie umgehend einen Sondervertrag mit dem Grundversorger oder einem anderen Anbieter schließen (siehe Kapitel "Anbieter- oder Tarifwechsel"). Das Grundversorgungsverhältnis können Sie mit monatlicher Kündigungsfrist jederzeit zum Monatsende kündigen.
Beispiel: Sie haben im Jahr 2010 einen Liefervertrag mit Teldafax abgeschlossen. Teldafax hat die Lieferung zum 18.06.2011 eingestellt. Seit dem 18.06.2011 wurden Sie zunächst vom örtlichen Grundversorger in der Ersatzversorgung beliefert. Haben Sie einen Vertrag mit einem anderen Versorger geschlossen und hat dieser Sie noch bis zum 17.09.2011 beim Netzbetreiber als neuen Kunden angemeldet, werden Sie seit dem Anmeldetag vom neuen Anbieter versorgt.
Haben Sie bisher nichts unternommen, sind Sie seit dem 18.09.2011 automatisch in der gesetzliche Grundversorgung. Haben Sie dieses Vertragsverhältnis mit dem Grundversorger bisher nicht gekündigt, sind Sie Kunde in der Grundversorgung. Eine Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats möglich.
Etwaige Zahlungen einstellen
Da Sie von Teldafax nicht mehr beliefert werden, müssen Sie selbstverständlich auch nicht mehr an den Energieversorger zahlen. Haben Sie Ihrer Bank einen Dauerauftrag erteilt, sollten Sie diesen sofort kündigen. Haben Sie Teldafax eine Einzugsermächtigung erteilt, darf das Unternehmen hiervon keinen Gebrauch mehr machen. Wurden Ihnen dennoch in letzter Zeit Beträge abgebucht, können Sie gegenüber Ihrer Bank Widerspruch einlegen. Zumindest Lastschriften, die innerhalb der letzten sechs Wochen nach Rechnungsabschluss Ihrem Konto belastet wurden, kann Ihre Bank zurückbuchen.
Anbieter- oder Tarifwechsel
Zu den Allgemeinen Preisen der gesetzlichen Grund- bzw. Ersatzversorgung gibt es auf jeden Fall günstigere Alternativen. Aus der Ersatzversorgung können Sie jederzeit, aus der Grundversorgung jederzeit mit Monatsfrist zum Monatsende wechseln. Sie sollten auch nach den negativen Erfahrungen mit Teldafax einen weiteren Anbieter- bzw. Tarifwechsel nicht scheuen und entweder bei Ihrem örtlichen Grundversorger einen Sondervertrag zu günstigeren Preisen abschließen oder zu einem anderen Anbieter wechseln. Der neue Anbieter erledigt in der Regel alles Weitere für Sie.
Nach Abschluss eines neuen Liefervertrages sollten Sie den Zählerstand zu Beginn der Lieferung ablesen und ihn dem Netzbetreiber sowie dem alten und neuen Lieferanten mitteilen.
In vielen Städten gibt es Ökostrom-Tarife (mit nachgewiesenem Umweltnutzen), die günstiger sind als die Grundversorgung. In unserem Ökostrom-Tarifrechner finden Sie entsprechende Angebote. Tarife mit Vorauskasse werden hier gar nicht erst angezeigt, um Risiken wie bei Teldafax zu vermeiden. Achten Sie bei allen Angeboten auf kurze Vertragslaufzeiten (nicht länger als ein Jahr) und kurze Kündigungsfristen!
Weiterführende Informationen
➜ Informationen zum Strom- und Gasanbieterwechsel
➜ Ökostrom-Tarifrechner
➜
Antworten des Amtsgerichts Bonn auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der TelDaFax-Unternehmen

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